Wichtige Informationen
Allgemeine Schulpflicht
Wenn Ihr Kind bis inklusive 1. September diesen Jahres 6 Jahre alt geworden ist, beginnt mit dem ersten Montag im September die allgemeine Schulpflicht. Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten per Post eine Zuschrift der Bildungsdirektion, in der sie aufgefordert werden, ihr Kind im angegebenen Zeitraum an einer Volksschule möglichst in Wohnortnähe anzumelden. Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, können über Ansuchen der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, sofern sie über die Schulreife verfügen.
Schuleinschreibung
Bitte nehmen Sie neben allen erforderlichen Dokumenten auch Ihr Kind zur Schuleinschreibung mit, damit sich die Direktion einen ersten Eindruck verschaffen und die Schulreife Ihres Kindes feststellen kann. Maßgeblich sind hierfür auch die Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch. Wenn absehbar ist, dass Ihr Kind dem Unterricht nicht oder nur in geringem Ausmaß folgen kann, wird es einer Deutschförderklasse oder speziellen Deutschkursen zugeteilt.
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Weiterführende Informationen
Erforderliche Dokumente
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- e-Card (Sozialversicherungsnummer)
- Nachweis zum Religionsbekenntnis
- Bestätigung des Kindergartenbesuchs
- Brief der Bildungsdirektion
- Impfnachweis
- Anmeldeformular (Online-Voranmeldung)